Mittwoch, 22. November 2017


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Unsere aktuelle Petition eingestellt auf – www.change.org - sie richtet sich an das Land Brandenburg Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.



 Bundesweit kann diese Petition der Putlitzer Bürger unterstützt werden.



 Antwort des Petitionausschuss des Landes Brandenburg

Ihre Petition vom 20.10.2016, eingegangen am 28.10.2016 Pet.-Nr. 1433/6
Geplanter Rqckbau einer Wehranlage unter wirtschaftlichen, ökologischen und bestandsschutzrechtlichen Aspekten.

Sehr geehrter Herr Dr. Knacke, der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 46. Sitzung am 17. Oktober 2017 ein weiteres Mal mit Ihrer vorbenannten Petition befasst. Zum von Ihnen thematisierten Sachverhalt lagen dem Ausschuss Stellungnahmen von der Staatssekretärin im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, vom Landrat des Landkreises Prignitz sowie vom Amtsdirektor des Amtes Putlitz-Berge vor.
Bevor sich der Ausschuss zu Ihrem Anliegen äußert, dankt er für das Vertrauen, das Sie ihm mit der Einreichung Ihrer Petition entgegengebracht haben. Darin bitten Sie um Unterstützung beim Erhalt des Putlitzer Stepenitzwehres, um durch dessen Umbau/Wiederinbetriebnahme das historische Stadtbild mit Wehr und Mühlenteich zu erhalten bzw. wiederherstellen zu können sowie gleichzeitig die ökologischen Erfordernisse zu erfüllen.
Die Ermittlungen des Ausschusses haben ergeben, dass der Landkreis Prignitz bereits im Jahr 2001 ein Gutachten zur rechtlichen, hydraulischen und ökologischen Situation am Wehr Putlitz beauftragte, wobei auch alle möglichen Nutzungs- und Anliegeransprüche untersucht wurden. Nach Auskunft des Landrats wurde im Ergebnis festgestellt, dass der Verein „Energie Dezent“ e. V. als damaliger Betreiber der Wasserkraftanlage einziger Nutznießer der Stauhaltung am Standort Putlitz war, weshalb er die Pflichten bei der Bedienung und Unterhaltung der Stauanlage hätte übernehmen müssen. Die Stadt Putlitz habe damals ausdrücklich - auch unter Berücksichtigung des historisch gewachsenen Stadtbildes und der Bebauung entlang der Stepenitz - bekundet, dass sie an einer Stauhaltung nicht interessiert ist. Insbesondere aus Hochwasserschutzgründen (aufgrund fehlender Betreibung keine Bedienung im Hochwasserfall) und ökologischen Gesichtspunkten wurde die Stauhaltung auf Anordnung der unteren Wasserbehörde auf den jetzigen Stand abgesenkt, nachdem im Jahr 2006 das Wehr letztmalig geöffnet wurde. Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie ist das Land Brandenburg verpflichtet, in der Stepenitz sowie in ihren Nebenflüssen und -bächen einen guten ökologischen und chemischen Zustand herzustellen, was unter anderem die Verbesserung der Strukturgüte sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit für Fische und weitere aquatische Organismen bedeutet. Querbauwerke haben dabei negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie, da sie durch Segmentierung die Struktur und Form des Fließgewässers verändern sowie untypische künstliche Stillwasserzonen und Niedrigwasserabschnitte schaffen. Hervorzuheben ist außerdem, dass das Einzugsgebiet der Stepenitz das mit Abstand wichtigste Fließgewässersystem für das seit 2003 laufende Programm zur Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle in Brandenburg ist. Mit dem Putlitzer Stepenitzwehr liegt das letzte ganzjährig unpassierbare Querbauwerk vor, das den Aufstieg wandernder Fischarten in den rund 30 km langen Oberlauf verhindert.
Nach Auskunft des Ministeriums gibt es aus wasserwirtschaftlicher Sicht (Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz) für das Mühlenwehr keinen Bedarf mehr, weshalb dessen Umgestaltung geplant wurde, wozu vorab folgende Variantenuntersuchung erfolgte:

    1.    ersatzloser Rückbau,
2.    Raugerinne im Unterwasser der Brücke,
3.    Kombination aus Raugerinne und Riegelrampe,
4.    flach geneigte Sohlengleite im Oberwasser der Brücke

Die der Stadtverordnetenversammlung durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellte Fotosimulation der favorisierten Sohlengleite habe dabei nur einer ersten Orientierung gedient. Ausdrücklich betont das Ministerium gegenüber dem Ausschuss, dass hinsichtlich der Bauvariante nicht die Förderfähigkeit im Vordergrund stehe. Vielmehr seien die rechtlichen Erfordernisse, der sparsame Einsatz öffentlicher Gelder, Folgekosten sowie der wasserwirtschaftliche und ökologische Bedarf entscheidend.
Die von Ihnen vorgeschlagene Variante einer Fischtreppe im Mühlengraben ist nach Auskunft des Ministeriums nicht umsetzbar. Im Gegensatz zur wartungsarmen Sohlengleite in geschütteter Bauweise ohne Riegel müsste im Mühlenarm eine normgerechte Fischaufstiegsanlage gebaut werden. In der Folge wären ein völlig neuer Durchlass unterhalb der Landesstraße, ein Abbau der Mühlentechnik im Mühlengebäude sowie vermutlich ein weitgehender Abriss des Mühlengebäudes selbst notwendig. Hinzu kämen der Gebäudegrunderwerb sowie ein erheblicher finanzieller Mehraufwand bezüglich des Baus und vor allem der Anlagenunterhaltung. Die Fischaufstiegsanlage müsste zwischen zwei intakte und bewohnte Häuser gebaut werden. Neben erheblich höheren Risiken bei der Bauausführung würden daraus schätzungsweise Kosten von mindestens dem Dreifachen der in Planung befindlichen Sohlengleite resultieren.
Ihr Hinweis auf den Schutzstatus als Bodendenkmal-Nummer 111628 (Mühle deutsches Mittelalter, Neuzeit) findet Berücksichtigung in einer diesbezüglichen Anfrage an das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege. Da es sich nach Aussage der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Prignitz bei der Mühle Putlitz um einen Alteintrag aus DDR-Zeiten mit einer nicht dem heutigen Standard entsprechenden denkmalrechtlichen Beurteilung handelt, wurde um Darlegung gebeten, welche Bestandteile der Mühle der Denkmalstatus umfasst und ob die Wehranlage aus den 1990er-Jahren hier integriert werden kann, soll oder muss. Parallel sicherte die Staatssekretärin dem Ausschuss zu, dass unabhängig von diesem Sachverhalt die Belange des Denkmalschutzes im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) zu dem geplanten Wehrrückbau vollumfänglich geprüft und die zuständigen Denkmalschutzbehörden nochmals beteiligt werden. Neben dem vorgenannten Bodendenkmal soll dabei auch eine mögliche Betroffenheit weiterer Baudenkmale geklärt werden.
Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, die Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns zu überprüfen. In der Zusammenschau der vorgenannten Fakten vermag der Petitionsausschuss nicht zu erkennen, dass der geplante Wehrrückbau gegen geltendes Recht verstößt. Vielmehr soll damit den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und des Brandenburgischen Wassergesetzes, die auf der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie beruhen, Genüge getan werden.
Der Petitionsausschuss ist sich bewusst, dass sein Prüfungsergebnis der von Ihnen geäußerten Bitte um Unterstützung entgegensteht. Für den von Ihnen verfolgten Erhalt der Wehranlage und damit des historischen Stadtbildes hat der Ausschuss größtes Verständnis. Allerdings gibt er gleichzeitig zu bedenken, dass genau dieses Stadtbild bereits seit längerem durch das oben beschriebene Absenken des Wasserstandes so nicht mehr vorhanden ist. Vielmehr müsste durch die Wiederinbetriebnahme der Wehranlage die gegenständliche Stauung in früherer Höhe erst wiederhergestellt werden. Nach alledem bittet Sie der Ausschuss um Verständnis, dass er Ihr Anliegen unter den angeführten rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu unterstützen vermag und auch von der Durchführung eines Ortstermins keinen Gebrauch machen wird.
Abschließend möchte Sie der Petitionsausschuss informieren, dass das Ministerium zugesichert hat, die Stadt Putlitz und das Amt Putlitz-Berge durch das zuständige Landesamt für Umwelt im Rahmen der laufenden Planungen auch weiterhin über das rechtlich vorgeschriebene Maß hinaus beteiligen zu wollen. Detailabstimmungen werden zum Beispiel bezüglich der Ufergestaltung der Stepenitz im Bereich der Sohlengleite, der Erlebbarkeit der Anlage, der Aspekte der bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme und der Gewässerunterhaltung erfolgen. Das Landesamt beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen oberen Wasserbehörde einzureichen. Mit diesem Hinweis schließt der Ausschuss die Bearbeitung Ihrer Petition ab.
Amt Putlitz-Berge unterstützt die Petition des Herrn Dr. Bernd Knacke, Pet.-Nr. 1433/6
Geplanter Rückbau einer Wehranlage unter wirtschaftlichen, ökologischen und bestandsschutzrechtlichen Aspekten.


Sehr geehrter Herr Wichmann, zu der o.g. Petition nehme ich nachfolgend gerne Stellung. Grundsätzlich besteht in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Putlitz Einvernehmen mit den von Herrn Dr. Knacke vorgebrachten Anliegen. Ausführungen zur Historie sind von Herrn Dr. Knacke sehr umfangreich dargelegt, so dass ich hierauf nicht weiter eingehe. Die Vorstellungen des Landesamtes für Umwelt (LfU) erfolgten in mehreren Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, zuletzt am 30.08.2016. Dort wurde die vom LfU bevorzugte Variante einer ca. 160 m langen Sohlgleite durch das vom LfU beauftragte Planungsbüro EIimann ausführlich erläutert. Dabei handelt es sich um die förderfähige Variante. Nach Aussagen des LfU sind andere Varianten nicht förderfähig. Dazu würde auch die von Herrn Dr. Knacke vorgeschlagene Variante gehören. Die Stadtverordneten und große Teile der Bevölkerung unterstützen die von Herrn Dr. Knacke vorgeschlagene Variante vollumfänglich. Bei dieser Variante wäre die Möglichkeit einer Fischaufstiegsanlage ebenfalls gegeben, indem der „Mühlengraben“ ausgebaut wird. Dann könnte das gegenwärtige Wehr wieder umgebaut werden zu einem Schottwehr.
Dies würde, wie von Herrn Dr. Knacke dargestellt eine deutliche Erhöhung des Wasserstandes im Oberlauf bewirken. Dieser Vorschlag wurde in den Diskussionen mit dem LfU mehrfach vorgetragen. Nach Aussage des LfU wäre diese Variante nicht förderbar. Belegt wurde diese Aussage bisher nicht eindeutig. Ebenso fraglich ist die Notwendigkeit eines Staurechtes. Für die Variante des LfU wäre kein Staurecht erforderlich. Jede andere Variante erfordert aber ein Staurecht, so die bisherigen Aussagen des LfU und der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Landkreises. Nach Aussage der UWB besteht gegenwärtig kein Staurecht. Aus Sicht der Stadt ist es zumindest sehr fraglich, warum dann ein neues Staurecht beantragt werden soll/muss, wenn das ehemalige Schottwehr wieder errichtet wird (Vorschlag Dr. Knacke). Das gegenwärtige Wehr existiert auch ohne Staurecht. Mit den hohen Verfahrenskosten für die Beantragung des Staurechtes wird u.a. vom LfU argumentiert. Offensichtlich soll damit auch bei der Stadt erreicht werden, auf Grund der hohen Kosten keine weiteren Aktivitäten zu veranlassen. Aus Sicht der Stadt ist die Wiederherstellung des Mühlenteiches sehr Ortsbildprägend. Dieser ortsbildprägende Charakter ist in den letzten Jahren leider nicht mehr gegeben, da das vorhandene Klappwehr gelegt ist und der Wasserstand sehr niedrig ist. Dieser geringe Wasserstand hat bereits an einigen direkt am Ufer stehenden Gebäuden zu Schäden durch Absackungen geführt. Ebenso zeigen sich bereits Schäden an der in Ufernähe stehenden Kirche. Hier besteht dringender Handlungsbedarf durch Anhebung des Wasserstandes im Oberlauf. Bereits vor einigen Jahren haben Stadtverordnete eine Unterschriftensammlung zum Wehr Putlitz initiiert. Der starke Wunsch der Bevölkerung kommt in der hohen Anzahl von ca. 700 Unterzeichnern zum Ausdruck. Damit wird das kommunale Interesse an diesem für die Stadt aus geschichtlichen Gründen sehr wichtigem Bauwerk unterstützt. Bei Bedarf könnte ich Ihnen die damaligen Unterlagen übersenden. Aus Sicht des Landes hat der ursprünglich notwendige Hochwasserschutz für flussabwärts liegende Orte keine Bedeutung mehr. Dies widerspricht allen bisherigen Aussagen zum Hochwasserschutz der vergangenen Jahrzehnte. Ein weiteres Problem besteht in der Finanzierung und den Eigentumsverhältnissen. Das jetzige Wehr wurde in den Jahren 1991 und 1992 rekonstruiert. Ursprünglich war der Stadt eine Förderung von 100 % zugesagt, wobei die Stadt nur als Bauherr für das Land auftrat. Das Land konnte sich nicht selbst fördern! Im Jahr 1992 wurden die benötigten Fördermittel abgelehnt, so dass die Stadt Putlitz die Fertigstellung mit eigenen Mitteln (Kredit) finanziert hat. Hier besteht noch eine Restschuld i.H.v. ca. 13.646 € per 31.12.2016. Das Darlehen wurde mit erheblichen Eigenmitteln der Stadt Putlitz seit 1993 bedient. Die Forderungen der Stadt nach einer Berücksichtigung dieser Tatsache wurden bisher nicht ausreichend beachtet. Es ist in der Stadtverordnetenversammlung nicht vermittelbar, dass bis Ende 2022 noch ein Kredit bezahlt werden soll, obwohl das Investitionsobjekt bereits verschwunden ist. Das jetzige Wehr befindet sich im Flusslauf und somit im Eigentum des Landes. Lediglich ein Uferabschnitt ist Eigentum der Stadt Putlitz. Auf diesem Flurstück befindet sich ein Teil des gegenwärtigen Wehrlagers sowie das Bedienhäuschen. Auch diese Eigentumsfragen wurden bisher nicht beachtet, bzw. wurde kein Lösungsvorschlag gegenüber der Stadt unterbreitet. Abschließend bekräftige ich nochmals die Aussagen von Herrn Dr. Knacke in seiner Petition. Die Notwendigkeit des vollständigen Rückbaus des jetzigen Wehres und gleichzeitige Errichtung einer Sohlgleite wird von der Stadt Putlitz und der Bevölkerung abgelehnt. Es wird befürchtet, dass mit der Sohlgleite bei Niedrigwasser nur eine kleine betonierte Wasserrinne an der Stelle des jetzigen Flusslaufes entsteht und damit des Ortsbild stark geschädigt wird. Aus den bisherigen bildlichen Darstellung des Planungsbüros muss dies geschlussfolgert werden. Ich biete Ihnen an, sich bei einem Termin in Putlitz einen Überblick zu verschaffen und das weitere Planungsverfahren anzuhalten, um weitere Detailfragen zu klären und andere aufgezeigte Varianten zu prüfen. Für Rücksprachen stehe ich gern zur Verfügung.
Antwort des Petitionsausschusses

LANDTAG
BRANDENBURG

Landtag Brandenburg; Postfach 60 10 64; 14410 Potsdam
Herrn
Wolfgang Thätner Phillipshof 15 16949 Putlitz
Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL

Datum:       28.01.2010
Ihre Petition vom 09.10.2009, eingegangen am 12.10.2009
Pet.-Nr. 3737/4
Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Wehrs
Sehr geehrter Herr Thätner,
der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 5. Sitzung am 26. Januar 2010 mit Ihrer Petition befasst. Dazu lagen ihm Stellungnahmen des Präsidenten des Landesumweltamtes Brandenburg sowie des Landrates des Landkreises Prignitz vor. Mit Ihrer Petition begehren Sie die weitere Stauhaltung in Ihrer Stadt Putlitz an einem Wehr der Stepenitz. Grundsätzlich möchte der Ausschuss anmerken, dass das Aufstauen von oberirdischen Gewässern nach § 28 des Brandenburgischen Wassergesetzes und den §§ 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Zuständige Behörde für die Erteilung dieser Erlaubnis ist gemäß § 126 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes der Landkreis Prignitz als untere Wasserbehörde. Soweit der Ausschuss zur Kenntnis genommen hat, gibt es zurzeit für das Wehr in Putlitz kein Recht zur Stauhaltung. Ein Verein hat einen Antrag zur Stauhaltung an diesem Wehr gestellt. Dieser Antrag wird derzeit seitens des Landkreises geprüft und bearbeitet. Falls dieser Antrag genehmigt werden sollte, hat der Verein dann als Betreiber der Wasserkraftanlage auch Pflichten bei der Bedienung und Unterhaltung der Stauanlage zu übernehmen. Der Landrat hat dem Petitionsausschuss mitgeteilt, dass die Stadt Putlitz selbst - auch unter Berücksichtigung des historisch gewachsenen Stadtbildes und der Bebauung entlang der Stepenitz - nach seiner Kenntnis bekundet hat, dass sie an einer Stauhaltung nicht interessiert ist. Deshalb gab es auch vor der Antragstellung durch den zuvor benannten Verein keinen Anlass und auch keine rechtliche Möglichkeit, eine Stauhaltung am Standort Putlitz einzurichten. Weil es bisher keinen Betreiber gab und damit auch keine Bedienung im Hochwasserfall erfolgen konnte, sowie aus ökologischen Gesichtspunkten, ist die Stauhaltung auf Anordnung der unteren Wasserbehörde in den vergangenen Jahren stufenweise abgesenkt worden.In seiner Stellungnahme hat der Landrat den Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des oben genannten Erlaubnisantrages des Vereins voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Erteilung eines Staurechts wird nur dann möglich sein, wenn die entsprechenden bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften zur ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern eingehalten und die dazu erforderlichen Anlagen (zum Beispiel Fischaufstiegsanlagen) durch den Stauberechtigten eingerichtet werden. Insofern bleibt abzuwarten, ob der Verein im Ergebnis bereit sein wird, diese sich auch sehr stark finanziell auswirkenden Verpflichtungen zu übernehmen. Abschließend kann Ihnen der Ausschuss also nur mitteilen, dass eine Stauhaltung am Standort Putlitz nur möglich ist, wenn sich ein Betreiber findet, der sowohl die Verpflichtungen aus Hochwasserschutzgründen als auch die Verpflichtungen aus ökologischen Gesichtspunkten bereit ist zu übernehmen. Im Rahmen eines vom Landkreis Prignitz beauftragten Gutachtens zur rechtlichen, hydraulischen und ökologischen Situation am Wehr Putlitz aus dem Jahr 2001 ist zudem festgestellt worden, dass die Stauhaltung am Stadtmühlenwehr eine eher untergeordnete Bedeutung für zum Beispiel die Bausubstanz Ihrer Stadt hat. Nach Kenntnis von Vertretern der Stadt und weiteren Befragungen von Einwohnern ergaben sich zum Beispiel keine Hinweise darauf, dass in Putlitz Häuser auf Holzpfählen gegründet worden wären. Sollten Sie trotz dieser hier dargelegten Umstände nach wie vor an einer Stauhaltung am Wehr Putlitz interessiert sein, empfiehlt Ihnen der Ausschuss, sich direkt mit den Stadtverordneten der Stadt Putlitz und dem Bürgermeister in Verbindung zu setzen, um entweder eine Betreibung durch die Stadt Putlitz zu beantragen oder selbst weitere Interessenten zu finden, die eine Stauhaltung einschließlich der Betreibung zu übernehmen bereit sind. Der Ausschuss hofft, dass er Ihnen mit seinen Ermittlungen und Erläuterungen behilflich sein konnte. Weil er für sich selbst keinen weiteren Handlungsbedarf erkennen kann, hat er die Petition mit diesen Hinweisen abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Unsere Einreichung an den Petitionsausschuss des Landes Brandenburg

Bürgerinitiative „Zur Rettung des Putlitzer Mühlenteiches“
Sitz: Parchimer Str. 3, 16949 Putlitz


Putlitz, 11.01.2010


Sehr geehrte Damen und Herren,
wie uns bekannt geworden ist, wird von Seiten der Landesregierung und des Landesanglerverbandes geplant, das »Putlitzer Stepenitzwehr » abzureißen und das vorhandene Gefälle des Flussbettes mit einer Kaskadenstrecke zu versehen. Damit wäre für immer der seit mehr als 350 Jahren bestehende Mühlenteich verschwunden.
Dies wollen wir Putlitzer Bürger nicht hinnehmen.
Aus diesem Grunde hat sich eine Bürgerinitiative »Zur Rettung des Putlitzer Mühlenteiches« gebildet und den Bürgerwillen durch eine Unterschriftensammlung, die jederzeit bei den Sprechern der BI eingesehen werden kann, ermittelt.
Bisher haben über 700 Bürger mit ihrer Unterschrift für den Erhalt des Mühlenteiches gestimmt.
Die uns bisher bekannten Beweggründe seitens der Landesregierung und des Landesanglerverbandes überzeugen uns nicht, dass ein Abriss des Wehres notwendig ist, um wieder Lachse in der Stepenitz anzusiedeln. Bei der Rekonstruktion der Wehranlage Anfang der 90-ziger Jahre wurde ein Klappwehr eingebaut, jedoch keine Fischtreppe an diesem Flussarm und auch die noch teilweise vorhandene Fischtreppe am Mühlenarm neben dem Turbinendurchlass wurde nicht repariert.
Bei Abriss des Wehres würde der Mühlenarm trocken gelegt und mit der 1992 aufwendig reparierten Wasserturbine nie wieder Öko-Strom erzeugt.
Aus diesem Grunde lehnen wir den Einsatz weiterer Steuermittel zum Abriss des Wehres ab und fordern stattdessen, in dem vorhandenen Wehrbauwerk wieder ein Schottwehr mit Fischtreppe, wie es Jahrhunderte bestand, einzubauen. Dann werden sich wieder die Lebewesen in der Stepenitz ansiedeln, die früher schon da waren wie z. B. Forellen, Neunauge und Aal. Dies wird dann auch wieder die Lebensgrundlage für Fischotter sein können, wie in alter Zeit als diese noch zum Flussbild gehörten. Letztendlich werden dann auch wieder Lachse heimisch werden.

Sprecher der Bürgerinitiative

H. Danehl                                                
W. Thätner                                        
W. Langfeldt


Stoppt den Rückbau unseres Mühlenwehres!
Die Putlitzer Bürger wollen ihren Mühlenteich wieder haben.


Das „Klappwehr“  (Stauwehr) , das 1992 neu eingebaut wurde, soll jetzt zurückgebaut    (abgerissen) werden.
Ersetzt wird das Wehr durch eine 160 m lange „Sohlgleite“, um so den Höhenunterschied Oberlauf zum Unterlauf von gut 2 Metern auszugleichen.
Der Bau der geplanten Sohlgleite ist ein Projekt des Brandenburger Umweltamtes und ein erheblicher Eingriff in das über Jahrhunderte geformte Stadtbild und in die Ökologie des Naturschutzgebietes Stepenitz. Die Stadtmühle mit der Turbine zur Stromerzeugung erhält kein Wasser mehr!

Gegen dieses Projekt wehrten sich die Putlitzer Bürger bisher mit 700 Unterschriften und Einreichung einer Petition. Um dieses Projekt abzuwenden, brauchen die Putlitzer eine größere öffentliche Unterstützung.

Das Wehr ermöglichte das Anstauen des „Flüsschens“ Stepenitz, wie zuvor das über Jahrhunderte erprobte Schottwehr zu einem Teich, dem Mühlenteich. Dieser versorgte die Mühle kontinuierlich mit ausreichend Wasser und nicht zuletzt wurde der Teich auch zum Mittelpunkt zahlreicher Veranstaltungen der Putlitzer Bürger.

Aktueller Stand

Das Klappwehr ist abgesenkt und darf nicht mehr in Funktion gesetzt werden. Der Wasserstand ist um 1,50! Meter abgesenkt. Der Zufluss zur Mühle ist trockengelegt. Somit ist die von der EU geforderte „Ökologische Durchgängigkeit“ nicht mehr gewährleistet.
Die seit 1999 millionenfach in der Stepenitz eingesetzten Junglachse („Smolts“) und Meerforellen erreichen bei ihrer Rückkehr aus dem Atlantik nicht mehr den Oberlauf. Merkwürdig nur, dass es immer auch Forellen und Lachse im sehr fischreichen Oberlauf der Stepenitz gab. Dafür sorgte seit „ewigen“ Zeiten ein „Fischaufstieg“ am Stauwehr und im Mühlenzuflussunter der Mühle.



Wolfgang Thätner
Stadtverordneter der Stadt Putlitz



Putlitz, den 06.09.2016
Kampf um den Mühlenteich.

Putlitzer erläutern Grünenpolitiker ihre Vorstellungen von einer Staustufe in der Stepenitz
Von  Wolfgang Thätner






Putlitz. Die Putlitzer kämpfen derzeit um ihren Mühlenteich. Deshalb hatte der Putlitzer Bernd Knacke zu Donnerstagnachmittag den Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke (Bündnis 90/Grüne) eingeladen. Raschke ist im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Um- welt und Landwirtschaft tätig. Weiterhin anwesend Bärbel Treutler Mitglied des Kreistages für Bündnis 90/Grüne sowie Helmut Adamaschek   (Bündnis   90/Grüne). Für sie gab es  umfassende Informationen zum Rückbau des Mühlenwehres. Mit den Arbeiten soll eine ökologische Durchlässigkeit des Flüsschens Stepenitz im Putlitzer Stadtgebiet gewährleistet werden. Ersetzt wird das Wehr durch eine Sohlgleite.    Auf eine    Länge von160 Metern wird mittels Kaskaden der Höhenunterschied ausgeglichen. Eine Maßnahme, die den Fischen (Lachs und Meerforelle) den Aufstieg in den Oberlauf ermöglichen soll. So sieht es das Projekt vor, dass ab Februar kommenden Jahres zur Einsicht vorgelegt wird.
Die anwesenden Putlitzer Bürger, Stadtverordneten, Bürgermeister Bernd Dannemann, Pastor Volkhart Spitzer und Amtsdirektor Hergen Reker fordern allerdings eine andere und kostengünstigere Variante, die bisher in keiner Planung beachtet wurde. Das ungeeignete erst 1992 eingebaute Klappwehr wollen sie rückbauen lassen und dafür ein Schottwehr in den vorhandenen    Grundmauern einsetzen.
.. Das regulierbare Wehr ist not- wendig, um die angeschwemmten Sedimente (Schlamm) kontrolliert abfließen zu lassen. Mit dem Anstauen erhalten wir den Mühlenteich wieder", erläuterte Knacke. Der Mühlenarm führe dann auch wieder Wasser und könne somit als Fischaufstieg vom Unterlauf zum Oberlauf der Stepenitz genutzt werden. Die geforderte ökologische Durchgängigkeit wäre gewährleistet. Und vor  allem erhielten die Putlitzer ihren Mühlenteich (Stauteich) wieder. Ein Teich, der über Jahrhunderte das Stadtbild von Putlitz geprägt hat." Wilbert Langfeld gab einen Überblick der vielfältigen Bemühungen der Putlitzer, um den Mühlenteich zu erhalten. So wurden schon 2008 über 700 Unterschriften gesammelt.
Benjamin Raschke sagte Unterstützung zu. Nach den vielen Informationen wird er als Erstes die Frage der Kosten für den Bau der Sohlgleite stellen. Die Antwort darauf interessiert die Putlitzer brennend.