Mittwoch, 22. November 2017

Amt Putlitz-Berge unterstützt die Petition des Herrn Dr. Bernd Knacke, Pet.-Nr. 1433/6
Geplanter Rückbau einer Wehranlage unter wirtschaftlichen, ökologischen und bestandsschutzrechtlichen Aspekten.


Sehr geehrter Herr Wichmann, zu der o.g. Petition nehme ich nachfolgend gerne Stellung. Grundsätzlich besteht in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Putlitz Einvernehmen mit den von Herrn Dr. Knacke vorgebrachten Anliegen. Ausführungen zur Historie sind von Herrn Dr. Knacke sehr umfangreich dargelegt, so dass ich hierauf nicht weiter eingehe. Die Vorstellungen des Landesamtes für Umwelt (LfU) erfolgten in mehreren Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, zuletzt am 30.08.2016. Dort wurde die vom LfU bevorzugte Variante einer ca. 160 m langen Sohlgleite durch das vom LfU beauftragte Planungsbüro EIimann ausführlich erläutert. Dabei handelt es sich um die förderfähige Variante. Nach Aussagen des LfU sind andere Varianten nicht förderfähig. Dazu würde auch die von Herrn Dr. Knacke vorgeschlagene Variante gehören. Die Stadtverordneten und große Teile der Bevölkerung unterstützen die von Herrn Dr. Knacke vorgeschlagene Variante vollumfänglich. Bei dieser Variante wäre die Möglichkeit einer Fischaufstiegsanlage ebenfalls gegeben, indem der „Mühlengraben“ ausgebaut wird. Dann könnte das gegenwärtige Wehr wieder umgebaut werden zu einem Schottwehr.
Dies würde, wie von Herrn Dr. Knacke dargestellt eine deutliche Erhöhung des Wasserstandes im Oberlauf bewirken. Dieser Vorschlag wurde in den Diskussionen mit dem LfU mehrfach vorgetragen. Nach Aussage des LfU wäre diese Variante nicht förderbar. Belegt wurde diese Aussage bisher nicht eindeutig. Ebenso fraglich ist die Notwendigkeit eines Staurechtes. Für die Variante des LfU wäre kein Staurecht erforderlich. Jede andere Variante erfordert aber ein Staurecht, so die bisherigen Aussagen des LfU und der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Landkreises. Nach Aussage der UWB besteht gegenwärtig kein Staurecht. Aus Sicht der Stadt ist es zumindest sehr fraglich, warum dann ein neues Staurecht beantragt werden soll/muss, wenn das ehemalige Schottwehr wieder errichtet wird (Vorschlag Dr. Knacke). Das gegenwärtige Wehr existiert auch ohne Staurecht. Mit den hohen Verfahrenskosten für die Beantragung des Staurechtes wird u.a. vom LfU argumentiert. Offensichtlich soll damit auch bei der Stadt erreicht werden, auf Grund der hohen Kosten keine weiteren Aktivitäten zu veranlassen. Aus Sicht der Stadt ist die Wiederherstellung des Mühlenteiches sehr Ortsbildprägend. Dieser ortsbildprägende Charakter ist in den letzten Jahren leider nicht mehr gegeben, da das vorhandene Klappwehr gelegt ist und der Wasserstand sehr niedrig ist. Dieser geringe Wasserstand hat bereits an einigen direkt am Ufer stehenden Gebäuden zu Schäden durch Absackungen geführt. Ebenso zeigen sich bereits Schäden an der in Ufernähe stehenden Kirche. Hier besteht dringender Handlungsbedarf durch Anhebung des Wasserstandes im Oberlauf. Bereits vor einigen Jahren haben Stadtverordnete eine Unterschriftensammlung zum Wehr Putlitz initiiert. Der starke Wunsch der Bevölkerung kommt in der hohen Anzahl von ca. 700 Unterzeichnern zum Ausdruck. Damit wird das kommunale Interesse an diesem für die Stadt aus geschichtlichen Gründen sehr wichtigem Bauwerk unterstützt. Bei Bedarf könnte ich Ihnen die damaligen Unterlagen übersenden. Aus Sicht des Landes hat der ursprünglich notwendige Hochwasserschutz für flussabwärts liegende Orte keine Bedeutung mehr. Dies widerspricht allen bisherigen Aussagen zum Hochwasserschutz der vergangenen Jahrzehnte. Ein weiteres Problem besteht in der Finanzierung und den Eigentumsverhältnissen. Das jetzige Wehr wurde in den Jahren 1991 und 1992 rekonstruiert. Ursprünglich war der Stadt eine Förderung von 100 % zugesagt, wobei die Stadt nur als Bauherr für das Land auftrat. Das Land konnte sich nicht selbst fördern! Im Jahr 1992 wurden die benötigten Fördermittel abgelehnt, so dass die Stadt Putlitz die Fertigstellung mit eigenen Mitteln (Kredit) finanziert hat. Hier besteht noch eine Restschuld i.H.v. ca. 13.646 € per 31.12.2016. Das Darlehen wurde mit erheblichen Eigenmitteln der Stadt Putlitz seit 1993 bedient. Die Forderungen der Stadt nach einer Berücksichtigung dieser Tatsache wurden bisher nicht ausreichend beachtet. Es ist in der Stadtverordnetenversammlung nicht vermittelbar, dass bis Ende 2022 noch ein Kredit bezahlt werden soll, obwohl das Investitionsobjekt bereits verschwunden ist. Das jetzige Wehr befindet sich im Flusslauf und somit im Eigentum des Landes. Lediglich ein Uferabschnitt ist Eigentum der Stadt Putlitz. Auf diesem Flurstück befindet sich ein Teil des gegenwärtigen Wehrlagers sowie das Bedienhäuschen. Auch diese Eigentumsfragen wurden bisher nicht beachtet, bzw. wurde kein Lösungsvorschlag gegenüber der Stadt unterbreitet. Abschließend bekräftige ich nochmals die Aussagen von Herrn Dr. Knacke in seiner Petition. Die Notwendigkeit des vollständigen Rückbaus des jetzigen Wehres und gleichzeitige Errichtung einer Sohlgleite wird von der Stadt Putlitz und der Bevölkerung abgelehnt. Es wird befürchtet, dass mit der Sohlgleite bei Niedrigwasser nur eine kleine betonierte Wasserrinne an der Stelle des jetzigen Flusslaufes entsteht und damit des Ortsbild stark geschädigt wird. Aus den bisherigen bildlichen Darstellung des Planungsbüros muss dies geschlussfolgert werden. Ich biete Ihnen an, sich bei einem Termin in Putlitz einen Überblick zu verschaffen und das weitere Planungsverfahren anzuhalten, um weitere Detailfragen zu klären und andere aufgezeigte Varianten zu prüfen. Für Rücksprachen stehe ich gern zur Verfügung.