Mittwoch, 22. November 2017

Antwort des Petitionsausschusses

LANDTAG
BRANDENBURG

Landtag Brandenburg; Postfach 60 10 64; 14410 Potsdam
Herrn
Wolfgang Thätner Phillipshof 15 16949 Putlitz
Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL

Datum:       28.01.2010
Ihre Petition vom 09.10.2009, eingegangen am 12.10.2009
Pet.-Nr. 3737/4
Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Wehrs
Sehr geehrter Herr Thätner,
der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 5. Sitzung am 26. Januar 2010 mit Ihrer Petition befasst. Dazu lagen ihm Stellungnahmen des Präsidenten des Landesumweltamtes Brandenburg sowie des Landrates des Landkreises Prignitz vor. Mit Ihrer Petition begehren Sie die weitere Stauhaltung in Ihrer Stadt Putlitz an einem Wehr der Stepenitz. Grundsätzlich möchte der Ausschuss anmerken, dass das Aufstauen von oberirdischen Gewässern nach § 28 des Brandenburgischen Wassergesetzes und den §§ 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Zuständige Behörde für die Erteilung dieser Erlaubnis ist gemäß § 126 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes der Landkreis Prignitz als untere Wasserbehörde. Soweit der Ausschuss zur Kenntnis genommen hat, gibt es zurzeit für das Wehr in Putlitz kein Recht zur Stauhaltung. Ein Verein hat einen Antrag zur Stauhaltung an diesem Wehr gestellt. Dieser Antrag wird derzeit seitens des Landkreises geprüft und bearbeitet. Falls dieser Antrag genehmigt werden sollte, hat der Verein dann als Betreiber der Wasserkraftanlage auch Pflichten bei der Bedienung und Unterhaltung der Stauanlage zu übernehmen. Der Landrat hat dem Petitionsausschuss mitgeteilt, dass die Stadt Putlitz selbst - auch unter Berücksichtigung des historisch gewachsenen Stadtbildes und der Bebauung entlang der Stepenitz - nach seiner Kenntnis bekundet hat, dass sie an einer Stauhaltung nicht interessiert ist. Deshalb gab es auch vor der Antragstellung durch den zuvor benannten Verein keinen Anlass und auch keine rechtliche Möglichkeit, eine Stauhaltung am Standort Putlitz einzurichten. Weil es bisher keinen Betreiber gab und damit auch keine Bedienung im Hochwasserfall erfolgen konnte, sowie aus ökologischen Gesichtspunkten, ist die Stauhaltung auf Anordnung der unteren Wasserbehörde in den vergangenen Jahren stufenweise abgesenkt worden.In seiner Stellungnahme hat der Landrat den Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des oben genannten Erlaubnisantrages des Vereins voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Erteilung eines Staurechts wird nur dann möglich sein, wenn die entsprechenden bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften zur ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern eingehalten und die dazu erforderlichen Anlagen (zum Beispiel Fischaufstiegsanlagen) durch den Stauberechtigten eingerichtet werden. Insofern bleibt abzuwarten, ob der Verein im Ergebnis bereit sein wird, diese sich auch sehr stark finanziell auswirkenden Verpflichtungen zu übernehmen. Abschließend kann Ihnen der Ausschuss also nur mitteilen, dass eine Stauhaltung am Standort Putlitz nur möglich ist, wenn sich ein Betreiber findet, der sowohl die Verpflichtungen aus Hochwasserschutzgründen als auch die Verpflichtungen aus ökologischen Gesichtspunkten bereit ist zu übernehmen. Im Rahmen eines vom Landkreis Prignitz beauftragten Gutachtens zur rechtlichen, hydraulischen und ökologischen Situation am Wehr Putlitz aus dem Jahr 2001 ist zudem festgestellt worden, dass die Stauhaltung am Stadtmühlenwehr eine eher untergeordnete Bedeutung für zum Beispiel die Bausubstanz Ihrer Stadt hat. Nach Kenntnis von Vertretern der Stadt und weiteren Befragungen von Einwohnern ergaben sich zum Beispiel keine Hinweise darauf, dass in Putlitz Häuser auf Holzpfählen gegründet worden wären. Sollten Sie trotz dieser hier dargelegten Umstände nach wie vor an einer Stauhaltung am Wehr Putlitz interessiert sein, empfiehlt Ihnen der Ausschuss, sich direkt mit den Stadtverordneten der Stadt Putlitz und dem Bürgermeister in Verbindung zu setzen, um entweder eine Betreibung durch die Stadt Putlitz zu beantragen oder selbst weitere Interessenten zu finden, die eine Stauhaltung einschließlich der Betreibung zu übernehmen bereit sind. Der Ausschuss hofft, dass er Ihnen mit seinen Ermittlungen und Erläuterungen behilflich sein konnte. Weil er für sich selbst keinen weiteren Handlungsbedarf erkennen kann, hat er die Petition mit diesen Hinweisen abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen